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PVS Einblick

8 Die PVS arbeitet in einem sensiblen Geschäftsfeld, welches neben den allge- meinen Anforderungen des Datenschutzes auch noch den besonderen Bestim- mungen der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Sowohl die Diagnosen und Behandlungsdaten von Patienten wie aber auch allgemeine Wirtschaftsdaten unserer Kunden müssen wir mit besonderer Vertraulichkeit behandeln. Compliance bei der PVS Grundsätze, die in unserem Verhaltenskodex verbindlich definiert sind Daneben hat die PVS wie jedes Wirtschaftsunternehmen auch eine Vielzahl von Kontakten zu Geschäftspartnern, Kunden, Lie- feranten und anderen Partnern im geschäftlichen Umfeld. Im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammen- arbeit gibt es auch hier eine Vielzahl von Informationen und Aktivitäten, welche ein compliancegerechtes Verhalten unseres Unternehmens wie auch aller hier tätigen Mitarbeiter erfordert. Neben den allgemeinen und seit Jahren immer weiter wachsenden Anforderungen an compliancegerech- tes Verhalten im wirtschaftlichen Umfeld unterliegt die PVS als Finanzdienstleistungsinstitut auch noch den besonderen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes. Aufgrund einer in diesem Kreditwesengesetz im Jahr 2012 erfolgten Änderung/ Ergänzung ist die PVS verpflichtet, eine Compliance-Funktion in Form eines Compliance-Beauftragten einzurichten und ein Compliance- Management-System zu betreiben. Ein wichtiges Element dieses Compliance-Systems ist der für alle Mitarbeiter auf allen Ebenen des Unternehmens verbindliche Verhal- tenskodex. Im Nachfolgenden finden Sie einige wesentliche Auszüge aus dem aktuell gültigen Verhaltenskodex für die PVS holding-Gruppe und alle ihre Tochtergesellschaften. Verantwortungsvolles und rechtmäßi- ges Handeln ist in unserer Unterneh- mensgruppe fest verankert und wird als Grundlage für den langfristigen Unternehmenserfolg angesehen. Wir wollen im Wettbewerb durch Inno- vation, Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness erfolgreich sein. Sollte ein Geschäft nur dann möglich sein, wenn es mit irgendeiner Form unrechtmä- ßigen oder unethischen Handelns verbunden ist, kommt es für uns nicht in Betracht. Einem Mitarbeiter, der ein solches Geschäft unterlässt, erwachsen hieraus keine Nachteile. Grundsätze » Rechtskonformes und ethisch ein- wandfreies Verhalten, Beachtung von rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen » Gebührenkonforme Abrechnung für unsere Kunden » Beachtung von Datenschutz, Schweigepflicht und Geschäfts- geheimnissen » Unterlassen jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, einer bestimmten Rassen- oder Religionszugehörig- keit oder anderer Merkmale » Verantwortungsbewusstes und transparentes Verhalten beim Um- gang mit Risiken » Professionalität, Fairness und Ver- lässlichkeit in allen geschäftlichen Beziehungen Rolf Stuckmann ist seit 1976 in verschiedenen Positionen in leitender Tätigkeit bei der Unternehmensgruppe beschäftigt und hat neben operativer Verantwortung in Tochtergesellschaften seit Ende 2013 auch die Aufgaben des Compliance- Beauftragten der PVS holding-Gruppe übernommen. Autor

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