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PVS Einblick

12 an seine Belastungsgrenzen führen kann. Deshalb wird mit den Neue- rungen im Familienpflegezeitgesetz ein jeder, der sich für die Pflege eines Angehörigen entscheidet und damit einhergehend auf Einkommen verzichtet, entlastet und die Mög- lichkeit eingeräumt Pflege, Familie und Beruf zu verbinden, ohne die Arbeitgeber zu stark zu belasten. PVS Einblick: Aufgrund sich ändern- der gesetzlicher Auflagen stehen die Seniorenheime im Land vor tief greifenden Veränderungen. Bis zum Jahr 2018 müssen die Einrichtungen 80 % Einzelzimmer vorhalten können. Was in vielen Häusern nur mit um- fangreichen baulichen Maßnahmen zu erreichen sein wird. Welche Finan- zierungsmodelle gibt es hierfür? Dr. Kippels: Im Herbst 2014 hat der nordrhein-westfälische Land- tag das neue Pflegegesetz GEPA in Verbindung mit den beiden Durchführungsverordnungen zum Alten- und Pflegegesetz einstimmig beschlossen. Für den Erlass ordnungs- rechtlicher Vorschriften sind seit der Föderalismusreform 2006 die Länder zuständig, während der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die zivilrechtlichen Regelungen hat. Einerseits ist dies für die Menschen, die in Pflegeeinrichtungen betreut werden, natürlich eine erhebliche Stei- gerung der Lebensqualität. So bringt die GEPA für alle eine Verbesserung und bietet die Voraussetzung dafür, die Pflegeinfrastruktur in NRW im Sinne der Menschen zukunftsgerecht weiterzuentwickeln. Einrichtungs- träger sehen sich momentan aber auch großen Herausforderungen gegenüber, die anberaumten Fristen im Wohn- und Teilhabegesetz zu er- füllen. Nach aktuellen Informationen werden rund 30 % der Pflegeheime in NRW die Einbettzimmerquote 2018 nicht erfüllen können. Die CDU-Fraktion im Landtag hat sich deshalb sehr schwer mit der Zustimmung zu diesem Gesetz getan, letztendlich aber das Patientenwohl in den Fokus ihrer Entscheidung gestellt. Durch eine deutliche Verbesserung bei den Refinanzierungsmöglichkeiten bei Modernisierungen sollen die baulichen Anpassungen befördert werden, die notwendig sind um die neuen Standards umzusetzen. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen für Modernisierungsmaßnahmen werden verbessert. Aufwendungen für gesetzlich zwingend gebotene Modernisierungen sind im baufachlich erforderlichen Rahmen künftig in voller Höhe anzuerkennen. Ersatzneu- bauten können nun über 25 Jahre mit 4 % refinanziert werden, statt, wie bisher, über 50 Jahre mit 2 %, wenn sie wirtschaftlicher sind, als die gesetz- lich vorgeschriebene Modernisierung. Nach meinen Informationen wird das Thema der ressortübergreifenden Fi- nanzierungsunterstützung in der kom- menden Haushaltsberatung des Lan- des ebenfalls auf der Agenda stehen. Schon heute stehen aber vielfache Möglichkeiten zur Verfügung, Förder- möglichkeiten in Form von Zuschüs- sen oder Darlehen der landeseigenen Förderbanken in Anspruch zu nehmen. PVS Einblick: Sie sind sehr engagiert im Kampf gegen Tropenkrankheiten. Nach der weltweiten Einführung der Pockenimpfung im Jahr 1967 sank die Zahl der Erkrankungen drastisch – schließlich gelang es, die Pocken auszurotten: Seit 1980 gilt die Welt offiziell als pockenfrei und es gibt keinen Impfzwang mehr. Mittler- weile wächst eine gegen Pocken nicht geimpfte Generation heran. Aber mit neuen, bislang unbekannten Pocken- varianten von tierischen Wirten ist stets zu rechnen. Wie wollen Sie die Bevölkerung vor dem Wiederein- schleppen der Seuche schützen? Dr. Kippels: Richtig ist, dass seit Beginn meiner Tätigkeit im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Tropenkrankheiten und im Besonderen die „vernachlässig- ten Tropenkrankheiten“ einen Schwer- punkt meiner Arbeit darstellen. Genau so gilt mein Engagement aber auch dem Ziel eines flächendeckenden Schutzes vor Infektionskrankheiten in Entwicklungsländern. Trotz großer Erfolge, auch dank der GAVI-Alliance, einer global tätigen privat-öffentli- chen Partnerschaft für einen weltweit verbesserten Zugang zu Impfstoffen, ist noch immer jedes fünfte Kind auf der Welt nicht geimpft. Impfungen sind gerade für Entwicklungsländer von enormer Bedeutung. Denn Infektionskrankheiten spielen dort noch eine größere Rolle als hierzu- lande. Die Impfung von Kindern ist eine der erfolgreichsten Investitionen im Gesundheitsbereich, denn es erhöht die Chancen auf Schulbildung und damit langfristig auf einen produktiven Arbeitsplatz. Impfungen tragen somit dazu bei, Wachstum und Wohlstand in Entwicklungs- und Schwellenländern zu mehren. Als Entwicklungspolitiker weiß ich, wie viele Kinder weltweit jährlich an vermeidbaren Krankheiten sterben und kenne den Bezug zu fehlenden Impfmöglichkeiten. In Deutschland ist hingegen nur sehr wenigen Leuten bewusst, dass noch im 19. Jahrhundert jedes fünfte Kind in Deutschland an Infektionskrank- heiten mangels Impfschutz starb. Aber auch hier ist, angesichts der Masernausbrüche Anfang dieses Jahres, die Impfdiskussion in der Gesellschaft wieder aufgeflammt. Denn der Schutz der Bevölkerung durch Impfungen ist eine gesamtge- sellschaftliche Aufgabe. Es geht bei den Empfehlungen der STIKO (Stän- dige Impfkommission) nicht vorrangig um den umfassenden Schutz des Einzelnen. Es handelt sich vielmehr um eine Public-Health-Maßnahme. Diese Strategie zielt darauf ab, dass möglichst viele Fälle von Erkrankung, Tod und bleibenden Schäden vermie- den werden. Ein ethischer Grundkon- flikt ist diesem Thema deshalb stets immanent. Welche Entscheidungsfrei- heit des Einzelnen ist gerechtfertigt, um die Gemeinschaft zu schützen. In unserer Gesellschaft stellen Infektionskrankheiten durch bessere Hygiene und Schutzimpfungen keine akute Bedrohung mehr dar und haben viel von ihrem Schrecken verloren. Die Notwendigkeit einer Impfung kann deshalb nur schwer vermittelt werden. Aber die sogenannte Herdenim- munität, also der Schutz auch nicht geimpfter Personen, ist nur bei einer hohen Durchimpfungsrate gegeben. Generell bleiben heute aber die Impf- raten bei vielen Erkrankungen deutlich

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