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PVS Einblick

5 » Anspruch auf Erwerbs- minderungsrente » Erfüllung der Zugangsvoraus- setzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Riester-Rente) inkl. der vollen Kinderzulagen bei Zahlung des Sockelbeitrags i. H. v. 60 € Der Minijob auf Lohnsteuer- karte (kann sinnvoll sein) Auch ein 450 €-Job muss nicht pauschal, sondern kann „nach Lohn- steuerkarte“, also nach den allgemeinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen indivi- duell versteuert werden. Kinderärztin A muss einzig die Sozialversicherungs- beiträge i. H. v. 28 %, Umlagebei- träge i. H. v. 1,09 % sowie Beiträge zur Unfallversicherung abführen und kann diese im Gegenzug ebenfalls als Betriebsausgabe abziehen. Mit der Lohnsteuer ist in diesem Fall allein der mitarbeitende Ehegatte B belastet. Hat B nur diesen einen Arbeitsverdienst, fällt zunächst monatlich keine Lohn- steuer an. Im Rahmen der Jahressteu- ererklärung erhöht der Lohn – abzüglich derWerbungskosten – jedoch das zu versteuernde Gesamteinkommen der Ehegatten. Im Gegensatz zurVariante „klassischer Minijob mit Pauschalbe- steuerung“ ist das ein Nachteil. Daher ist diese Variante so gut wie aus- schließlich für andere Familienange- hörige, z. B.Tochter oder Sohn, sinnvoll. Denn solange deren zu versteuerndes Einkommen in 2015 maximal 8.472 € (steuerlicher Grundfreibetrag) beträgt, fällt keine Einkommensteuer an. Bezüg- lich der Rentenversicherung gelten im Übrigen dieselben Regelungen wie beim pauschal besteuerten Minijob. Die Festanstellung (wenn es „ein bisschen mehr sein darf“) Bei längeren Arbeitszeiten wird die Entlohnung den Rahmen eines Mini- jobs sprengen und der mitarbeitende Ehegatte B in ein sozialversicherungs- pflichtiges Beschäftigungsverhältnis wechseln. Ein Beweggrund kann auch der Aspekt der Absicherung des Ehe- partners bei Arbeitslosigkeit sein, sei es durch eine schlechte Geschäftslage oder für den Fall der Trennung der Ehegatten. Kinderärztin A kann das Gehalt und den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wie auch in den vorher diskutiertenVarianten in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen. Der mitarbeitende Ehegatte B trägt seinenTeil an den Sozialversicherungs- beiträgen und erzielt Einkünfte aus nicht selbständigerTätigkeit. Diese muss er zwingend in der (gemeinsamen) Einkommensteuererklärung angeben. Das spart zwar keine Steuern, hat aber durch die sozialrechtliche Absicherung andereVorteile. Achtung: Das Mindestlohnge- setz gilt auch für Ehepartner! Zum 16.08.2014 ist das Mindest- lohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten. Seit dem 01.01.2015 haben somit alle Arbeitnehmer, auch Aushilfen, Minijobber, Praktikanten, Studenten, Rentner sowie im Unternehmen beschäftigte nahe Angehörige bzw. Ehe- und Lebenspartner, Anspruch auf mindestens 8,50 € pro Arbeitsstunde. Für Minijobber bedeutet das, dass sie monatlich maximal 52,5 Stunden beschäftigt werden dürfen, da sonst die 450 €-Grenze überschritten wird. Doch das ist nicht alles: Daneben gelten durch das Mindestlohngesetz bereits seit dem 16.08.2014 zusätzliche Nachweis- und Aufzeichnungspflichten. So müssen auch für alle Minijobber und Aushilfen der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Ar- beitszeit aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen sind spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalen- dertages vorzunehmen und müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Verstöße gegen die Aufzeich- nungspflichten werden mit einer Geld- buße von bis zu 30.000 € geahndet. Ein Hinweis: Durch die neuen Aufzeichnungspflich- ten können nicht nurVerstöße gegen das Mindestlohngesetz nachgewiesen werden, sondern auch gegen das Arbeitszeitgesetz. Es wird so insbe- sondere bei Mehrfachbeschäftigten (Minijobs neben einer Hauptbeschäf- tigung) schnell erkennbar, wenn die durchschnittliche wöchentlich maximal zulässige Arbeitszeit (in der Regel 48 Stunden) überschritten wird. ∑ Kontakt: ADVIMED Steuerberatungs- gesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Ring3–5 50672 Köln www.etl.de/advimed-koeln 5 3. – 4. Dezember 9. Nationaler Qualitätskongress, Berlin Termine 26. – 27. November 182. Jahrestagung der Vereinigung Niederrheinisch- Westfälischer Chirurgen, Essen Kongresse Jahreshauptversammlung: Die nächste Jahreshauptver- sammlung des PVS Rhein-Ruhr/ Berlin-Brandenburg e. V.: 18. November 2015 Hotel InterContinental Königsallee 59 40215 Düsseldorf

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