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PVS Einblick

10 5 Fragen an: Der Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Kippels ist neues, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Dr. Kippels nimmt damit den Platz von Jens Spahn, MdB, ein, der zum parla- mentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium ernannt wurde. Dr. Georg Kippels Dr. Georg Kippels ist Rechtsanwalt und im nordrhein-westfälischen Bedburg verwurzelt. Bei der Bundes- tagswahl 2013 gewann Kippels bei seiner ersten Kandidatur mit 47,3 % der Erststimmen das Direktmandat im Bundestagswahlkreis Rhein-Erft- Kreis I. Er ist ebenso ordentliches Mit- glied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. PVS Einblick: Gesundheitliche Versorgung muss auch im ländlichen Raum für die Menschen sichergestellt werden. Herr Dr. Kippels, Sie wollen sich besonders für die Aufrechterhal- tung der Landversorgung einsetzen. Was können ländliche Kommunen tun, um für Ärzte attraktiver zu werden? Dr. Kippels: Die Bundesrepublik steht durch die demografischen Entwicklungen und einem fortschrei- tenden Strukturwandel ohnehin vor spürbaren gesellschaftlichen Veränderungen. Das damit einher- gehende Phänomen der Landflucht belastet viele Kommunen in schrumpfenden Regionen zusätzlich. Eine zunehmende Mangelversorgung vieler Landkreise mit ambulanter hausärztlicher Versorgung ist sicher- lich nur ein Teilaspekt eines generellen Tragfähigkeitsproblems und einer sich ausdünnenden Infrastruktur. Zu den Leitvorstellungen des Bundes und der Länder gehört aber vor allem auch der gesundheitspolitische Aspekt einer guten, flächendeckenden und bedarfs- gerechten medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Die Erreichbarkeit darf nicht vom Wohnort abhängen. Deshalb müssen wir es für Ärzte attraktiver machen, sich vermehrt in ländlichen Regionen niederzulassen. Ich sehe es vor allem als eine gesamt- gesellschaftliche Aufgabe, struktur- schwache Regionen zu stärken und attraktiver zu gestalten. Aus meiner kommunalpolitischen Laufbahn, als Ortsbürgermeister und stellvertre- tenden Kreisvorsitzenden der CDU Rhein-Erft, heraus, ist mir die nach- haltige Sicherung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung schon lange ein persönliches Anliegen. Es gibt nur wenige Kommunen, die frühzeitig auf eine alternde Gesellschaft reagiert haben. Gesundheitliche und damit einhergehende soziale Probleme nehmen zu. Die Versorgungsdichte aber auch -qualität hingegen dünnt in vielen Regionen zunehmend aus. Um vor allem für junge Ärztinnen und Ärzte attraktiv zu sein, müssen gewisse Standortfaktoren wie Verkehrsanbindung, Einkaufsmög- lichkeiten, Kindergärten, kulturelles Angebot etc. gegeben sein und auch wirtschaftliche Perspektiven für die Praxen garantiert werden. Durch das Versorgungsstrukturgesetz, welches am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurden erhebliche Verbesserun- gen erreicht, die eine Ansiedlung im peripheren Raum erleichtern. Kommu- nen müssen dies nun zu nutzen wissen und vermehrt Standortmarketing betreiben. Ganz ähnlich wie es schon seit jeher für Industrieansiedlungen in Gewerbegebieten geschieht. Zur wesentlichen Flexibilisierung trägt bei, dass Kommunen seit Ver- abschiedung des GKV-Versorgungs- strukturgesetztes, auch medizinische Versorgungszentren gründen dürfen und somit aktiv die Versorgung vor Ort mitgestalten können. Allerdings bleibt es dabei, dass Kommunen nicht in erster Linie für die Sicherstellung – und Finanzierung – der medizinischen Versorgung verantwortlich sind, son- dern nach wie vor Bund und Länder. PVS Einblick: Krankenhäuser, die ärztliche Versorgung vor Ort und gut erreichbare medizinische Zentren müssen für den Krankheitsfall auch im ländlichen Raum zur Verfügung stehen. Was können die Krankenkas- sen und die Kassenärztliche Vereini- gung tun, damit sich Ärzte nicht nur in den Großstädten niederlassen? Dr. Kippels: Eine ganz wesentliche Verbesserung aus dem GKV-Versor- gungsstrukturgesetz ist sicherlich die Flexibilisierung und Regionalisierung der vertragsärztlichen Vergütung. Den unterschiedlichen Bedarfen in den Regionen wird durch weniger zentrale Vorgaben Rechnung getragen und die Eigenverantwortung der Selbstver- waltungskörperschaften haben wir gestärkt. Im Rahmen des Ausbaus der Instrumente zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, haben wir die Vergütungsanreize für Vertragsärz- tinnen- und Ärzte weiterentwickelt. So wurde den regionalen Vertrags- parteien die Möglichkeit gegeben, Leistungen und deren Vergütung auch außerhalb von Kollektivverträgen zu vereinbaren. Den KVen und Krankenkassen wird es somit ermög- licht, regionale Preiszuschläge für besonders förderwürdige Leistungen oder für besonders förderwürdige Leistungserbringer zu vereinbaren. Konkret bedeutet dies für nieder- gelassene Ärzte in unterversorgten Gebieten, dass jegliche erbrachte Leistung voll vergütet wird und keine

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