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PVS Einblick

5 darstellt, z. B. auch bei seiten- oder etagendifferenter Lokalisation »ein gesonderter operativer Zu- gangsweg, z. B. bei unterschied- licher Seitenlokalisation oder bei naheliegenden Strukturen auch bei notwendiger Erwei- terung des Zugangsweges be- dingt durch den Nebeneingriff »mindestens 15 Minuten Verlänge- rung der Schnitt-Naht-Zeit für den Nebeneingriff mit Nachweis durch das Anästhesie- oder OP-Protokoll Für den Fall, dass die Operationen nacheinander durchgeführt werden, ist die nachweisbare Überschrei- tung der Schnitt-Naht-Zeit für den Zweiteingriff durch den Ansatz der Zuschlagspauschale je vollendete 15 Minuten Verlängerung der Schnitt- Naht-Zeit abrechnungsfähig. Analog ist auch die Zuschlagsposition für die Anästhesieleistung entsprechend den Schnitt-Naht-Zeiten ansatzfähig. Werden die Operationen zeitgleich ausgeführt, kann der in der Regel kürzere Nebeneingriff je vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit auch über die entsprechende Zuschlags- pauschale abgerechnet werden. Die Anästhesie wird entsprechend der Anästhesie-Leistungsziffer für den Haupteingriff abgerechnet, da sich durch den Zweiteingriff die Tätigkeit des Anästhesisten nicht verlängert. Bei der Berechnung der Zuschläge für Simultaneingriffe muss man für den Haupteingriff nicht die kalkulierte Schnitt-Naht-Zeit zugrunde legen, die im EBM durch die Einteilung der Operationen in Kategorien festgelegt ist, sondern man kann die tatsäch- lich für die Hauptleistung benötigte Schnitt-Naht-Zeit verwenden. Allerdings gibt es aber auch eine Obergrenze bzgl. der Anzahl der Zuschlagspauschalen. Die be- rechnungsfähige Höchstzeit für Simultaneingriffe entspricht der Summe der kalkulierten Zei- ten für die Einzeleingriffe. Hieraus lässt sich nun ableiten, dass für die korrekte Abrechnung von Simultaneingriffen unter den o. a. notwendigen Bedingungen auf alle Fälle die Schnitt-Naht-Zeiten der Einzeleingriffe dokumentiert werden müssen. Daher ergeben sich folge- richtig für die Rechnungserstellung immer wieder Rückfragen an die Fachabteilungen der Krankenhäuser, da in der Regel nur die Gesamt- Schnitt-Naht-Zeit in den Anästhesie- oder OP-Protokollen vermerkt ist. ∑ Foto: © Tobilander - Fotolia.com Tipp: Lassen Sie bei Operationen, die die Bedingungen von Simultaneingriffen erfüllen, die Schnitt-Naht-Zeiten der einzelnen Eingriffe bereits im Anäs- thesie-Protokoll dokumentieren. Kontakt: Angelika Sonneck Tel. 0208 4847-760 asonneck@ihre-pvs.de Tel. 02084847-760

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