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PVS Einblick

33 Foto: © Edyta Pawlowska / Fotolia.com Mit der Nummer 652 wird in der GOÄ eine elektrokardiografische Unter- suchung abgerechnet, die sowohl in Ruhe als auch unter Belastung er- bracht wurde. Sie setzt in Ruhe eine fortschreibende Registrierung mit mindestens neun Ableitungen voraus. Die Ergometrie muss bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Be- lastung erfolgen, wobei Belastungs- änderungen fakultativ eingeschlos- sen sind. Die Belastung kann durch einen Fahrradergometer oder durch ein Laufband erfolgen oder medika- mentös herbeigeführt werden. Gebührenrahmen beachten Im Gegensatz zu den EKGs nach den Nummern 650 (EKG zur Feststellung einer Rhythmusstörung und/oder zur Verlaufskontrolle), 651 (EKG in Ruhe) und 653 (EKG auf teleme- trischem Weg) wird diese Leistung nicht in Abschnitt A der GOÄ auf- geführt und unterliegt damit dem Gebührenrahmen der sogenannten ärztlichen Leistungen zwischen dem 1,0- und 3,5-fachen des Gebührensat- zes. Der Mittelwert, bis zu welchem der Multiplikator nicht begründet werden muss, beträgt 2,3. Ausschluss der Nummern 650 – 653 nebeneinander Die vorgenannten Untersuchungen sind nach den allgemeinen Bestim- mungen nicht nebeneinander be- rechenbar. Ergibt ein zuvor durchge- führtes Ruhe-EKG die Notwendigkeit eines sofortigen Belastungs-EKG, kann nur die Nummer 652 abgerech- net werden. Die Nummer 651 muss entfallen. Wird dagegen wegen anhal- tender Beschwerden das Belastungs- EKG zu einem späteren Zeitpunkt am gleichen Tag erforderlich, ist eine Be- rechnung beider Leistungen möglich. Zur Trennung sollten in der Rechnung die Uhrzeiten angegeben werden. ∑ GOÄ-Tipp „Am Beispiel der EKGs sehen Sie, wie sehr man auf Bestimmungen der GOÄ achten muss. Selbst der Gebührenrahmen ist nicht identisch.“ Martin Knauf, Leiter des Gebührenreferates der PVS holding 33 Foto: © Photographee.eu - stock.adobe.com Kontakt: Martin Knauf Tel. 0208 4847-331 mknauf@ihre-pvs.de Abrechnung des Belastungs-EKGs nach Nummer 652 GOÄ Tel. 02084847-331

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