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PVS Einblick

15 gesucht, sodass wir hier gezielt junge Flüchtlinge für eine Ausbildung in dieser Branche interessieren sollten. Mit über 476.000 Asylanträgen haben wir im vergangen Jahr die höchste Zahl von Asylbewerberzugängen erreicht, die es je in Deutschland gegeben hat. Die tatsächliche Zahl der Menschen, die zu uns gekommen sind und nun untergebracht werden müssen, ist aber doppelt so groß. Ihre medizinische Versorgung regelt das Asylbewerberleistungsgesetz von 1993, das als Reaktion auf die Kriege in Jugoslawien und im Irak überarbeitet wurde. Es zielte auf eine Absenkung der Standards und Leistungen in der Versorgung der Asylbewerber mit dem Argument ab, dass Menschen, die sich nur kurzfris- tig in Deutschland aufhalten, durch- aus anders behandelt werden dürften als diejenigen, die hier leben und Krankenkassenbeiträge entrichten. Die Regelungen von 1993 stehen teilweise noch heute in einem Wider- spruch zu den Verträgen, die Deutsch- land mit der UNO geschlossen hat und die die wirtschaftlichen, sozia- len und kulturellen Rechte regeln. Eine Rüge wurde vom zuständigen UN-Ausschuss bereits 2011 erteilt. Auch das deutsche Bundesverfas- sungsgericht hat in den Jahren 2012 und 2014 die Absenkung der Stan- dards für Asylbewerber kritisiert. Trotzdem gibt es nach wie vor nur eine medizinische Minimalversorgung für Flüchtlinge: Viele von ihnen haben sich auf dem Weg nach Deutschland verletzt oder sind von den Strapazen der Flucht gezeichnet: Knochen- brüche oder Wunden an Füßen und Beinen sind der Regelfall. Sie erhalten bei uns eine Erstversorgung, bei der sie auch auf Krankheiten wie Typhus und Tuberkulose hin untersucht und geimpft werden. Teilweise bekommen sie Medikamente und Hilfsmittel wie Brillen, Krücken und Rollatoren. Operationen und die Behandlung aller medizinischen Probleme, die keine akute Lebensgefahr darstellen und nicht sofort kuriert werden müssen, werden hinausgeschoben. Dazu gehören auch Zahnprobleme oder Sehstörungen. Vorsorgeuntersuchun- gen für Schwangere und Kinder sind allerdings möglich sowie die Behand- lung von akuten Schmerzen. Wegen der Masse an Personen, die unter- sucht werden müssen, bleiben viele Krankheiten bisweilen unerkannt. Verschlechtert sich der Gesund- heitszustand eines Asylbewerbers und eine Operation wird notwendig, muss der Erkrankte beim zuständi- gen Sozialamt einen Antrag auf die Übernahme der Krankenbehandlungs- kosten stellen. Das Sozialamt leitet den Antrag an das Gesundheitsamt Foto: © route55 - stock.adobe.com

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