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PVS Einblick

13 ihr viele interne Betriebsabläufe bekannt sind. Neben dem Schwer- punkt des ärztlichen Gebührenrechts sowie der Beitreibung titulierter Honorarforderungen liegt ihr weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Arzthaftung und Beratung von Ärzten und Chefärzten/Kliniken. Im Raum Berlin und Brandenburg Für die PVS berlin-brandenburg ist die Kanzlei Dr. Pürschel und Partner auf die Beitreibung privatärztlicher Gebühren spezialisiert und vertritt Ärzte, Praxen und Krankenhäuser. Für die Durchsetzung von Gebühren- forderungen nach der GOÄ und der GOZ sorgt Rechtsanwalt Volkmar Just ab der außergerichtlichen Mahnung, über die gerichtliche Auseinander- setzung bis hin zur Vollstreckung der Forderung. Die Kanzlei garantiert mit ihrer langjährigen anwaltlichen Er- fahrung eine zügige und umfassende Sachbearbeitung. In Bayern Für die PVS bayern ist die auf Heil- berufe konzentrierte Kanzlei Klapp Röschmann der richtige Partner der PVS. Die Kanzlei mit Hauptsitz in Mün- chen wird vertreten durch die Rechts- anwälte Dr. Eckhard Klapp und Achim Röschmann, wobei die Rechtsanwälte Achim Röschmann und Bernd Rieger als Ansprechpartner im Bereich des Mahnverfahrens fungieren. Die Kanz- lei konzentriert sich bereits seit 1994 auf Medizinrecht, das Wirtschafts- und Unternehmensrecht sowie auf den Forderungseinzug in Mengenver- fahren und stellt ein erfahrenes Team für die Beratung von Ärzten, Kliniken und Unternehmern zur Verfügung. Auf diese Weise wird den Mandan- ten eine kompetente und umfas- sende Rechtsberatung geboten. Umfassende Beratung durch Fachanwälte Für die Kunden der PVS sind die Kanz- leien auf den verschiedensten Feldern des Medizinrechts tätig, je nach dem, in welche Richtung sich die Prozesse entwickeln, die sämtlich als Rech- nungsforderung ihren Anfang nehmen. Dazu gehört in allererster Linie das ärztliche Gebührenrecht (GOÄ, GOZ), aber auch in erheblichem Maße das „Chefarztrecht“ – also alles rund um die gesonderte Liquidationsbe- rechtigung der Chefärzte. Darüber hinaus übernehmen die Kanzleien auch Mandate der PVS-Kunden und beraten sie in allen praxisrelevanten, berufsrechtlichen und vertragsarzt- rechtlichen Fragestellungen. Durch Fachanwaltschaften und Schwer- punktbildungen decken sie ein großes Spektrum von Rechtsgebieten ab. Im Vordergrund steht dabei die Herbei- führung von Lösungen im wirtschaft- lichen Interesse ihrer Mandanten unter Berücksichtigung der spezi- fischen Interessen der Ärzteschaft. Spezialisierung zählt! Die Anforderungen an Ärzte, Zahn- ärzte, und Krankenhausleiter sind in den vergangen Jahren kontinuierlich gestiegen. In dem Maße, wie die Aus- übung von Heilberufen immer mehr auch unternehmerische Tätigkeiten erfordert, kommt es zu einem Span- nungsverhältnis zwischen Berufsrecht und Berufsausübung. Hier gilt es, durch juristische Beratung, berufs- rechtliche Konflikte zu vermeiden. ∑ Foto: © Jurga Graf Kanzlei Klapp Röschmann Rechtsanwälte 13 Kanzlei Dr. Pürschel und Partner Fotos: © Dr. Pürschel und Partner Kontakt: Dr. Pürschel und Partner www.anwaltpartner.de Heckhoff, Stenke & Kollegen www.ra-heckhoff.de Klapp Röschmann www.klapp-roeschmann.de Scholten, Oberem & Partner kanzlei-weeze@rae-sop.de

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