Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

PVS Einblick

12 Mit den drei regionalen Gesellschaf- ten PVS rhein-ruhr, PVS berlin-brand- enburg und PVS bayern hat die PVS holding im vergangenen Jahr zu den fast sechs Mio. Rechnungen rund 100.000 Anwaltsmahnungen er- stellt. Bei einem Drittel davon kam es zum gerichtlichen Mahnbescheid. Patienten, die die Zahlungsfrist der Rechnung verstreichen lassen, erhal- ten eine erste und zweite Mahnung. Die PVS hat sehr gute Erfahrungen damit gemacht, den Patienten eine dritte Mahnung in Form einer An- waltsmahnung von den Vertrags- anwälten der PVS zuzusenden. Über das dreistufige Mahnverfah- ren hinweg reduziert sich die An- zahl der tatsächlich hartnäckigen Schuldner, bei denen ein gerichtlicher Mahnbescheid mit anschließenden Vollstreckungsmaßnahmen durchge- führt werden muss, außerordentlich deutlich. Das Resultat ist überzeu- gend: 99,4 % der PVS-Rechnungen werden spätestens nach Versand der Anwaltsmahnung bezahlt! In knapp 30.000 Fällen (0,6 % aller PVS-Rechnungen) muss dennoch ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen werden. In diesen Fällen erledigt die PVS die Zuarbeiten für die Vertragsanwälte und bereitet die Unterlagen zur Zwangsvollstre- ckung und ggf. zum Klageverfahren vor. Die Erfolgsquote der Anwälte im gerichtlichen Forderungseinzug beträgt beeindruckende 68,7 %. Die PVS ist einer der wenigen Abrechnungsdienstleister, der diese Anwalts-Inkassoleistung im Service-Portfolio hat und das zu einer äußerst günstigen Gebühr. Für jede Region, in der ihre Geschäftsstellen tätig sind, beschäf- tigt die PVS eigene Vertragsanwälte. An Rhein und Ruhr Im Bereich der PVS rhein-ruhr ist es die Kanzlei Heckhoff, Stenke & Kollegen in Duisburg. Durch seine Spezialisierung auf das Forde- rungsmanagement seit mehr als 20 Jahren verfügt das Anwaltsbüro über umfangreiche Erfahrungen und wickelt die Verfahren transpa- rent ab. Die PVS erhält regelmäßig aktuelle Berichte über den Status sämtlicher Vorgänge. Insgesamt arbeiten vier Anwälte in der Kanzlei, in der Rechtsanwalt Matthias Stenke, gleichzeitig Fachanwalt für Fami- lienrecht, Ansprechpartner für das Forderungsmanagement der PVS ist. Auch Rechtsanwältin Constanze Knaak aus der Sozietät Scholten, Oberem & Partner, einem Zusammen- schluss von fünf Fachanwälten mit Standorten in Kleve und Weeze, ist Vertragsanwältin der PVS rhein-ruhr. Die Fachanwältin im Medizinrecht kennt die PVS durch ihre Tätigkeit in der Abteilung für Forderungsma- nagement der PVS Geschäftsstelle in Wuppertal von „innen heraus“, sodass Vertragsanwälte der PVS: Ein wichtiger Faktor in unserem Forderungsmanagement Das Forderungsmanagement ist für jeden Arzt und jedes Krankenhaus von existenzieller Bedeutung. Denn nur die Überwachung und der Ein- zug fälliger Forderungen sichert Liquidität und wirtschaftlichen Erfolg. Foto: © Yvonne Ploenes Photographie, Krefeld Foto: © Astrid Pöppel Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht Constanze Knaak Kanzlei Heckhoff, Stenke & Kollegen

Seitenübersicht