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PVS Einblick

Körperverletzung?! Foto: © Photographee.eu - stock.adobe.com Körperverletzung?! Heilbehandlung von Kindern und die Einwilligung der Eltern Titelthema: Jede ärztliche Behandlungsmaß- nahme, die in die körperliche Unver- sehrtheit des Patienten eingreift, stellt grundsätzlich eine nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) straf- bewehrte Körperverletzung dar. Dies gilt auch für kunstgerecht durchgeführte und erfolgreiche Maßnahmen des behandelnden Arztes. Selbst die Verabreichung eines Medikaments ist im Sinne des Strafrechts eine Körperverletzung. In der Regel will und muss der Patient aber behandelt werden und der Arzt sich einer Strafverfolgung hierdurch nicht ausgesetzt sehen. Der Gesetz- geber hat als Lösung die Einwilligung geschaffen und diese in § 228 StGB normiert. Die wirksam – auch mut- maßlich – erklärte Einwilligung rechtfertigt das ärztliche Handeln und schließt eine Strafbarkeit aus. Die wirksame Abgabe einer Ein- willigungserklärung setzt bei dem Patienten natürliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit voraus, nicht aber unbedingt dessen Geschäftsfä- higkeit. Die Bestimmung der Grenze Serie § 22

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