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PVS Einblick - Gesundheitsversorgung

7 PVS Die im Positionspapier formulierten Kernfor- derungen ergeben sich aus drei entscheiden- den Faktoren und bilden somit entsprechende Maßnahmenpakete: Vergütung, Ausbildung und Arbeitsbedingungen. ihrer täglichen Arbeit. Erst in den vergangenen Monaten, im Zuge des inzwischen verabschiedeten GKV- Versorgungsstärkungsgesetzes, haben die Therapeuten Gehör in der Gesundheitspolitik gefunden. Die im Positionspapier formulierten Kernforderungen ergeben sich aus drei entscheidenden Faktoren und bilden somit entsprechende Maßnah- menpakete: Vergütung, Ausbildung und Arbeitsbedingungen. Die Vergütung der niedergelassenen Therapeuten befindet sich seit Jahren auf einem unterdurchschnittlichen Niveau und unterscheidet sich darüber hinaus gravierend in Ost- und Westdeutschland. Die Bruttogehälter liegen im Bundesdurchschnitt etwa zwischen 1.700 € und 2.000 €. Die gesundheitspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, Hilde Mattheis und Jens Spahn, haben sich in den letzten Monaten ein- deutig dazu geäußert, die Entkop- pelung von der Grundlohnsumme zeitnah umzusetzen. Das Ver- sorgungsstärkungsgesetz wäre ein richtiger Zeitpunkt gewesen. Zwar sind wichtige Weichen für die zukünftige Gesundheitsver- sorgung in Deutschland gestellt worden, allerdings wurde die Zukunft der Therapeuten in Deutschland dabei vergessen. Die überfällige Entkoppelung von der Grundlohnsumme und der entsprechenden Veränderungsrate, die als Grenze für die jährlichen Vergütungsverhandlungen steht, ist das wichtigste Ziel der Therapeuten und zentrale Kernforderung des Positionspapieres. Eine Umsetzung ist bisher nicht erfolgt. Die Ver- gütungsangleichung zwischen den Krankenkassen, welche stattdessen mit dem Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen wurde, ist nur ein kleiner Baustein mit geringer Wirkung. Wichtige Fragen bleiben somit weiterhin unbeantwortet: „Was ist uns die Leistung der Thera- peuten wert?“ und „Können wir es noch länger verantworten, dass Therapeuten in unserem Gesundheitssystem auf einem Niveau bezahlt werden, wel- ches in keiner Weise ihrer Ver- antwortung und ihrem Wert für die Patienten gerecht wird?“. Die Therapeuten in Deutschland haben es verdient, dass wir an dieser Stelle nachbessern und diese drän- genden Fragen so schnell wie möglich beantworten. Eine bessere Vergütung muss unserer Ansicht nach zwingend zusammen mit einer umfassenden Ausbildungs- reform umgesetzt werden. Hier kommt es darauf an, die Therapeuten in den einzelnen Heilberufen für die veränderten und den zukünftigen Versorgungsbedarf adäquat auszu- bilden. Ausbildungsordnungen aus den Neunzigerjahren können diese Anforderungen nicht mehr abdecken. Dazu zählen neben bestimmten Screening- und Diagnoseverfahren auch Überweisungs- und Verord- nungskompetenzen. Diese sollen dazu befähigen, Risikobewertungen durchzuführen, Kontraindikationen frühzeitig zu erkennen und ge- gebenenfalls eine Überweisung zum Facharzt vorzunehmen. Nur umfassend qualifizierte Therapeuten können sich an neuen Versorgungs- formen wie der Blankoverordnung oder einem Direktzugang beteiligen. Die verbesserte Ausbildung und die Therapieverantwortung sind weitere Bausteine, um das Berufsbild des Therapeuten generell wieder attrak- tiver für junge Menschen zu machen. Damit verbunden sein muss aber auch eine Abschaffung des Schulgeldes. In einem Land, in dem durch den demografischen Wandel sowohl Fach- kräfte fehlen als auch die Versorgung einer alternden Bevölkerung immer schwieriger wird, ist die Zahlung von Schulgeld nicht mehr zeitgemäß. Nur eine grundsätzliche Ausbildungsreform, ge- meinsam mit den übrigen Gesundheitsfachberufen, kann den rückläufigen Ausbildungszahlen entgegenwirken. Die Forderung im Positionspapier nach einer perspektivischen Zulassung des Direktzu- gangs der Patienten zum Therapeuten muss als langfristigstes Ziel gesehen werden. Hier gilt es noch einmal zu betonen, dass ein Direktzugang nur mit entsprechend qualifizierten Therapeuten möglich ist. Als Zwi- schenschritt ist aber die sogenannte Blankoverordnung anzusehen. Dieses Versorgungskonzept wird derzeit in einem Modellversuch in Berlin und Brandenburg in der Praxis erprobt. Dabei stellt zwar der Arzt weiterhin die Diagnose und überweist den Patienten mit einer Verordnung an den entsprechenden Therapeuten, Autor Dr. Roy Kühne ist Mitglied des Deutschen Bundestags (MdB) und Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Goslar-Northeim-Osterode. Nach Arbeitsstationen als Physiothera- peut und Mitarbeiter in einem Reha-Zentrum, ließ er sich im südniedersächsischen Northeim nieder, wo er ein Gesundheitszentrum führt.

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