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PVS Einblick - Geschenke an Geschäftsfreunde

26 Geschenke an Geschäftsfreunde können teuer werden: Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch als Betriebsausgabe sind sie nur bis zu einem Wert von insgesamt 35 € (netto) pro Jahr und Empfänger abzugsfähig. Zudem müssen die Aufwendungen für Geschenke einzeln und ge- trennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet und die Empfänger benannt werden. Pauschalsteuer und Aufzeichnungs- pflichten werden ausgeweitet Können diese Aufzeichnungen nicht vorgelegt werden, verwehrt das Finanzamt den kompletten Betriebsausgabenabzug, auch wenn die 35 € Grenze nicht überschritten wurde. Doch damit nicht genug! Wer als Unternehmer von seinen Ge- schäftspartnern Geschenke erhält, muss diese als Betriebseinnahmen versteuern – selbst dann, wenn der Schenkende die Kosten steuerlich nicht absetzen darf, weil das Ge- schenk mehr als 35 € gekostet hat. Pauschalierte Besteue- rung schützt den Beschenkten Wer verhindern möchte, dass der Empfänger für sein Geschenk auch noch Steuern zahlen muss, kann eine pauschale Steuer in Höhe von 30 % zahlen. Damit ist jedoch auch die Pflicht verbunden, den Beschenkten schriftlich über die erfolgte Versteue- rung zu informieren. Ist die pauschale Besteuerung einmal gewählt, müssen in diesem Jahr alle Geschenke an Geschäftsfreunde pauschaliert be- steuert werden. Dabei ist es unerheb- lich, wie viel das Geschenk gekostet hat und ob die Aufwendungen als Betriebsausgabe abziehbar waren. Unsicherheit bei Schenkung von Streuwerbeartikeln Die Bundesfinanzrichter bestätig- ten nicht nur die Auffassung der Finanzverwaltung, wonach auch für Geschenke bis 35 € Pauschalsteuer zu zahlen ist. Sie meinen sogar, dass auch für sogenannte Streuwerbeartikel im Wert von bis zu 10 €, wie Kugelschrei- ber, Kalender u. ä. Pauschalsteuer anfällt. Für diese Streuwerbeartikel billigt die Finanzverwaltung bislang, dass keine Pauschalsteuer zu zahlen ist. Es bleibt zu hoffen, dass sie diese unternehmerfreundliche Vereinfa- chung beibehält. Bislang ungeklärt ist, ob die übernommene Pauschalsteuer für Geschenke im Wert von mehr als 35 € als Betriebsausgabe abziehbar ist oder ob auch diese unter das Abzugsverbot fällt. Beispiel: Foto:©vadymvdrobot/Fotolia.com

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