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PVS Einblick - Fragen an Dr. Katja Leikert

10 Es ist bekannt, dass eine absolute Datensicherheit nie gegeben sein wird. Aber das BSI hat die Sicherheits- anforderungen mit dem Zwei-Schlüssel- Prinzip sehr hoch gelegt. 5 Fragen an: Katja Leikert stammt aus Neustadt an der Weinstraße. Nach ihrem Stu- dium der Politologie, Volkswirtschaftslehre, Statistik und Anglistik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, promovierte sie 2006 an der Technischen Universität Kaiserslautern, wo sie als wissen- schaftliche Mitarbeiterin im Fachgebiet internationale Beziehungen/ Außenpolitik tätig war. Sie ist Mitglied im Ausschuss für Gesundheit. Dr. Katja Leikert 2012 trat sie in die CDU ein; seit Mai 2013 ist sie Vorsitzende der Frauen Union Main-Kinzig und kooptiertes Mitglied im Kreisvorstand der CDU Main-Kinzig. Bei der Bundestagswahl 2013 gewann Katja Leikert mit 44,3 % der Erststimmen das Direkt- mandat im Bundestagswahlkreis Hanau. Im Bundestag vertritt sie die CDU-Fraktion als ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesund- heit. Dort ist sie insbesondere für die Bereiche Telematik, E-Health, eGK und die elektronische Patientenakte zuständig. PVS: Zwölf Jahre nach dem Beschluss zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein E-Health-Gesetz verabschiedet. Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll als Schlüssel zum Datenaustausch dienen, damit Daten der Patienten künftig über ein sicheres Kommunikationsnetz zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken ausge- tauscht werden können. Die Bundesärztekammer warnt vor fehlender Rechtssicher- heit. Haben Sie konkrete Ideen, wie Patienten die Hoheit über die sie betreffenden Gesundheitsdaten behalten können? Dr. Leikert: Was den Aspekt der Datensicherheit angeht, so ist die Telematik-Infrastruktur im Vergleich zum Status-Quo ein großer Schritt nach vorne. Es ist bekannt, dass eine absolute Datensicherheit nie gegeben sein wird. Aber das BSI hat die Sicherheitsanforderungen mit dem Zwei-Schlüssel-Prinzip sehr hoch gelegt. In diesem Punkt muss ich als Politikerin den IT-Sicherheitsexper- ten vertrauen. Was die Frage angeht, wie die Patienten auf ihre eigenen Daten zugreifen können, so ist im Kabinettsentwurf ein sogenanntes Patientenfach vorgesehen. Es wird im parlamentarischen Verfahren zu prüfen sein, wie praktikabel und umsetzbar ein solcher Vorschlag ist. Wir sollten uns aber auch vor Augen halten, dass es bereits jetzt einen Anspruch des Patienten auf seine Daten gibt. Ich bin mir sicher, dass die digitale Technik dazu einen konstruk- tiven Beitrag leisten kann. PVS: Die Politik will den Aufbau einer einheitlichen Telematikinfra- struktur jetzt durch klare Vorgaben und Sanktionen befördern, um Blockadehaltungen zu unterbinden und diesem wichtigen Projekt einen neuen Schub zu geben. Sind diese Fristsetzungen realistisch? Dr. Leikert: Vor dem Hintergrund der bisherigen Blockaden in der Selbstverwaltung sind die Sankti- onen der richtige Weg. Dies ist im Gesetzesentwurf an manchen Stellen geschehen, auch wenn ich mir hier noch mehr vorstellen könnte. Greifen werden Fristen aber nur dann, wenn sie an die technische Machbarkeit und Umsetzung gekoppelt sind. PVS: Ab 2018 werden laut Ent- wurf Daten über Vorerkrankungen, Implantate oder Allergien auf der eGK gespeichert – Notfallärzte sollen die- se sofort einsehen können. Nach dem Gesetzentwurf soll aber mehr als ein Dutzend weiterer Berufsgruppen – darunter Masseure, medizinische Bademeister, Diätassistenten – zum Zwecke der regelhaften Versorgung auf die Daten zugreifen können. Halten Sie das nicht für problematisch? Dr. Leikert: Nur Notfall- ärzte sollen die Notfalldaten einsehen können. Der Patient entscheidet grundsätzlich darüber, wer Zugriff auf seine Daten hat. PVS: Den Einstieg in das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit geht das Gesetz niedrigschwellig an: Versicherte, die mindestens fünf verordnete Arzneimittel einnehmen,

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