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PVS Einblick - GOÄ-Tipp

15 PVS „Dieses Mal habe ich Sie mit vielen Gebührenziffern überhäuft, ich hoffe es waren nicht zu viele. Mir ist wichtig, dass Ihre hochwertige Leistung adäquat und zu Ihrem Erfolg in die Abrechnung gebracht wird. In die- sem Sinne wünsche ich Ihnen weiterhin viel Spaß beim Weiterlesen!“ Die Wundversorgungen nach den Gebührenziffern 2000 bis 2005 finden ihren Niederschlag im Kapitel L der GOÄ. Wunden sind Verletzungen der Haut und/oder Schleimhaut und können oberflächlich ausgedehnt oder tief sein. Anders als bei der Wundbehandlung nach Ziffer 2006, beziehen sich die Nummern 2000 bis 2005 auf die Versorgung frischer Wunden. Die GOÄ unterscheidet frische Wunden nach vier Kriterien » Größe » Verschmutzungsgrad » Naht (mit Naht/ohne Naht) » Notwendigkeit einer Umschneidung nach Nummern 2002 und 2005 Was ist wann anzusetzen? Anzahl der Wunden: Ziffern beziehen sich jeweils auf eine Wunde, sowie die Größe bzw. auf klein oder groß. Im offiziellen Operationen- und Prozedurenschlüssel werden Größe, Länge und Raum genau definiert. Nicht anzuwenden ist der Begriff „klein“ am Kopf, an den Händen und bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr berechnungsfähig bei kleinen Wunden die Ziffer 2000 mit Naht 2001 hin- gegen bei großen Wunden die Ziffer 2003 mit Naht 2004. Bei großen oder stark verunreinigten Wunden ist die Ziffer 2005 anzuwenden. Nach den einschlägigen Kommen- tierungen sind Verbände nach Ziffer 200 neben Wundversorgungen nicht zusätzlich berechnungsfähig. Hin und wieder wird in der Abrechnungspraxis die Ziffer 2004 für die „intracutane kosmetische Hautnaht“ im Rahmen von Operationen analog abgerechnet. Dies ist nicht zu empfehlen, da dies sehr häufig zu Beanstandungen seitens der PKV führt. Die Lokalanäs- thesien 490 ff. sind grundsätzlich bei allen Wundversorgungen gesondert berechnungsfähig. Wundbehandlung Bei der Wundbehandlung nach Ziffer 2006 handelt es sich um keine Ziffer der primären Wundversorgung, sondern um eine Leistung für die se- kundäre heilende Wunde oder für die Nachsorge. Es sei denn, der Patient kommt direkt mit einer entzündeten oder vereiterten Wunde oder zur Nekrosenabtragung (z. B. Ulcus cruris). Bei ausgedehnten Nekrosen kann statt der Ziffer 2006 die Ziffer 2065 ggf. Zuschlag nach Nr. 442 in Ansatz kommen. Die Wund- oder Fistelspaltung ist nach Ziffer 2008 neben Ziffer 2006 berechenbar, wenn tatsächlich eine „Wundspaltung“ (scharf) erfolgt ist. Die Fußambulanz zur Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyn- drom widmet sich der Vorbeugung und Behandlung des diabetischen Fußsyndroms. Oberstes Ziel ist die Erhaltung eines belastbaren Fußes und somit die Mobilität der Patienten. Ist es einmal zu einem Ulcus gekom- men, ist eine möglichst frühzeitige Behandlung notwendig. Diabetologen arbeiten sehr eng in Kooperation mit erfahrenen Gefäßchirurgen, plastischen Chi- rurgen, Angiologen und Podologen zusammen. Neben Beratung und Untersuchungsleitungen finden sich in der Abrechnung sehr häufig die o. g. Leistungsgebühren sowie häufig dopplersonografische Untersuchun- gen nach den Ziffern 643 und 644. GOÄ-Tipp Wundversorgungen Kontakt: Bernd Klauck Tel. 0151 23 222 986 bklauck@ihre-pvs.de Foto:©DanRace/Fotolia.com Bernd Klauck, Leiter Qualitätssicherung für die GOÄ-Abrechnung bei der PVS Autor Tel. 015123222986

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