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PVS Einblick - Editorial

3 Editorial Die Freiberuflichkeit ist für Ärzte eine Frage der inneren Haltung und der gelebten Berufs- moral: Bei allen Entscheidungen tragen sie eine hohe persönliche Verantwortung für die Gesundheit ihrer Patienten. Und für deren Ver- trauen ist die Freiberuflichkeit eine notwendige Grundlage. In Klinik und Praxis sind Ärzte freiberuflich tätig. So steht es in der Berufsordnung. Der Arztberuf ist ein freier Beruf, der nur Patienten und der Allgemeinheit verpflichtet ist. Das ist der Kern der ärztlichen Selbstverwaltung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Ärztekammern. Auch die Niederlassungsfreiheit gehört dazu. Die Novellierung der GOÄ ist die beste Gelegen- heit für die Regierung, ein deutliches Signal in Richtung einer Stärkung der Freiberuflichkeit zu senden. Eine neue GOÄ unter Einbeziehung innovativer Verfahren ist Voraussetzung für den weiteren Einzug des medizinischen Fortschritts in den Versorgungsalltag und damit auch ein wichtiger Schritt für Versicherte und Patienten. Die neu überarbeitete GOÄ sollte anstelle von Preisdumping den Einbezug aller beteiligten Ärzte an der Behandlungskette ermöglichen. Die Bewertung der Leistungen sollte unter Berücksichtigung des medizinischen Nutzens, der Wirtschaftlichkeit und der gesicherten Qualität erfolgen. Ziel muss es sein, die GOÄ als eigenständiges Regelwerk für den Arzt als Freiberufler weiterzuentwickeln. Genauso wichtig ist die Forderung die Freibe- ruflichkeit des Arztes vor staatlichen Über- griffen aus dem Bund und Europa zu schützen und Entwicklungen aufzuhalten, bei denen es um eine Normierung des Arztberufes und ärztlicher Leistung geht. Die Menschen wollen nicht, dass staatliche Vorgaben oder wirtschaftliche Zwänge darüber entscheiden, wie sie behandelt werden, sondern unabhängige Ärzte, die einzig dem Wohle ihrer Patienten verpflichtet sind. Hierfür nimmt die ärztliche Freiberuflichkeit einen hohen Stellenwert ein. Sie ist ein Garant für die Übernahme der persönlichen Verant- wortung für die Behandlung kranker Menschen durch den Arzt und die Basis eines vertrauens- vollen Arzt-Patienten-Verhältnisses. Die Frei- beruflichkeit ist kein Selbstzweck, sondern das höchste Privileg der Ausübung des Arztberufes, weil es den Arzt in seiner Entscheidung unab- hängig von Weisungen Dritter macht. Zugleich gilt sie als Prinzip ärztlicher Verantwortung und sichert so die Rechte des Patienten. Ein Plädoyer für die Freiberuflichkeit Arno Kinnebrock, Sprecher der Geschäftsführung

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