Effiziente Abrechnung Ihrer GKV-Forderungen

Unser Angebot zur Abrechnung Ihrer ambulanten und stationären Leistungen umfasst den kompletten Bereich von der Auswertung der Patientendokumentation bis zur Korrespondenz und Überwachung des Zahlungseinganges. Für den Bereich der DRG-Abrechnung bieten wir Lösungen, die auf die speziellen Bedürfnisse des Krankenhauses zugeschnitten sind für Privatkliniken (nach § 30 GewO) und Krankenhäuser (nach § 108 SGB V).
 

Abrechnung der Hybrid-DRG

Die sektorengleichen Vergütung nach § 115f SGB V schafft neue Potenziale. Alle Ärzte mit einer Genehmigung zum ambulanten Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V sind zur Abrechnung der Hybrid-DRG berechtigt. Den gesamten Abrechnungsprozess übernehmen wir, wenn gewünscht auch inklusive Verteilung und Dokumentation der Vergütung, wenn mehrere Leistungserbringer beteiligt sind.