Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln sowie der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze haben in der PVS holding oberste Priorität.

Dazu hat die Unternehmensleitung verbindlich für die Unternehmen der PVS holding Gruppe  einen Verhaltenskodex festgelegt. Um diesem Kodex gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Hierfür betreiben wir ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem:

Durch die Möglichkeit anonymer Meldungen und Kommunikation garantieren wir den größtmöglichen Schutz für alle Hinweisgeber/innen, Betroffene und Beschäftigte.

  • Wir stellen sicher, dass die Anonymität des Hinweisgebers/der Hinweisgeberin stets gewährleistet bleibt.
  • Benachteiligungen von Hinweisgeber/innen werden nicht toleriert.
  • Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung.
  • Untersuchungen erfolgen stets  mit äußerster Vertraulichkeit; die Informationsverarbeitung erfolgt in einem geschützten Verfahren

Wie kann ich eine Meldung abgeben?

Sie haben die Möglichkeit, über einen geschützten technischen Raum, Ihre Meldung anonym an das Team Risk & Compliance zu übermitteln.

Bitte nutzen Sie hierfür unser digitales Meldeformular.

Neben der Meldung über dieses Hinweisgebersystem nehmen wir Ihre Meldung auch gerne auf anderem Wege entgegen. Bitte beachten Sie, dass die Anonymität in diesem Fall nicht garantiert werden kann.

Bitte verwenden Sie dazu folgende Kontaktmöglichkeiten:

PVS holding GmbH
Team Risk & Compliance
Remscheiderstr. 16
45481 Mülheim an der Ruhr
0208 4847-170
compliance(at)ihre-pvs.de

Jede Meldung, unabhängig davon, ob sie anonym abgegeben wird oder nicht, wird streng vertraulich bearbeitet.

Wie wird eine Meldung bearbeitet?

Der Eingang Ihrer Meldung wird dokumentiert und nach Eingang der Meldung erhalten Sie innerhalb von 7 Kalendertagen eine Bestätigung über den Eingang der Meldung in Textform. Sodann wird die Beschwerde kategorisiert und intern an den fachlich zuständigen Bearbeiter weitergeleitet. Dieser versucht zunächst den Sachverhalt vollständig zu erfassen und prüft, inwieweit er dafür weitere Personen innerhalb der PVS in die Bearbeitung einbeziehen muss.

Wo möglich und sinnvoll wird gemeinsam mit dem Hinweisgeber an einer Lösung bzw. Abhilfemaßnahme gearbeitet. Diese wird umgesetzt und die Umsetzung durch das Team Risk & Compliance überwacht. Die Umsetzung sollte in der Regel innerhalb von 90 Tagen, ab Eingang des Hinweises, bearbeitet werden.

Der Hinweisgeber wird, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen über die einzelnen Verfahrensschritte informiert.

Die Wirksamkeit des gesamten Hinweisgeberverfahrens wird fortlaufend überprüft und darauf aufbauend Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt.

Betrifft Ihr Anliegen eine Rechnung von uns?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Reklamationen zu einer von uns erstellten Rechnung an unser Servicecenter:  0208 4847-0 oder nutzen Sie unser  Patientenportal.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser  Hinweisgebersystem keine solchen Anliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.