Abrechnung der Hybrid-DRG aus erfahrener Hand
Neue Potenziale für Ihre Praxis
Alle Ärzte mit einer Genehmigung zum ambulanten Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V sind zur Abrechnung der Hybrid-DRG berechtigt. Profitieren Sie direkt von der Ambulantisierung und sichern Sie sich eine deutlich bessere Vergütung.
Hybrid-DRG in 2025
Seit Jahresbeginn läuft die Hybrid-DRG-Abrechnung im „Regelbetrieb“: Über 500 Eingriffe aus 9 Leistungsbereichen sind bereits abrechenbar – Tendenz steigend!
Ihr kompetenter Partner: PVS pria
Als berufsständische Organisation mit langjähriger Expertise in der Abrechnung von ambulanten und stationären Leistungen verstehen wir die Anforderungen unserer Kunden. Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen – persönlich, zuverlässig und von Ärzten für Ärzte.
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