Blutdruckmessung nach Riva-Rocci

Für die Blutdruckmessungen nach Riva-Rocci stehen in der GOÄ die Nummern 2 oder 654 zur Verfügung.

Nummer 2 nicht zusammen mit anderen Gebühren
Mit der Nummer 2 kann die Blutdruckmessung als alleinige Leistung angesetzt werden. Anlässlich einer Inanspruchnahme des Arztes (der Praxis) darf diese Leistung jedoch nicht zusammen mit anderen ­Gebühren abgerechnet werden. Findet nach der Messung ein Gespräch oder eine Untersuchung beim Arzt statt, ist die Messung Bestandteil des Gesprächs oder der Untersuchung.

Langzeitblutdruckmessung über 18 Stunden
Zur besseren Einschätzung des Krankheitsbildes kann auch eine Langzeitblutdruckmessung vorgenommen werden. Dauert diese mindestens 18 Stunden, steht für diese Leistung die Nummer 654 GOÄ zur Verfügung. Diese Position ist Bestandteil des Abschnitts A der GOÄ und unterliegt dem Gebührenrahmen 1,0 bis 2,5- fach mit dem Mittelwert 1,8-fach. Sie beinhaltet neben der Anlage und der Sicherstellung der Registrierung auch die Auswertung der Ergebnisse.

Mindestdauer muss erreicht werden
Eine Mindestdauer von 18 Stunden muss eingehalten werden. Wird die Messung vor Ablauf dieses Zeitraums beendet, besteht grundsätzlich kein Honoraranspruch. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Messung aus Gründen beendet wurde, die der Arzt nicht zu vertreten hat. Einem ggf. geringeren Aufwand kann durch die Reduzierung des Multiplikators Rechnung getragen werden.