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PVS Einblick - Quo vadis, Medizin?

15 PVS PKV, damit kaum mehr kontrollierbar wären. Dabei scheint man bei der PKV zu vergessen, dass man bereits 1996, bei der letzten kleinen Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte, den Faktor im Kapitel M von seinerzeit 1,8-fach auf 1,15-fach abgesenkt hat. Somit bleibt festzuhalten, dass es seit 1983 im Laborbereich sinkende Einnahmen gegeben hat bzw. die Kosten für das Kapitel M stetig nach unten revidiert wurden. Fakt ist, dass für die Laborärz- te, wie auch für allen anderen Fach- und Hausärzte, seit 1996 allein die Energiekosten um 70 % gestiegen sind, ganz abgesehen davon auch die Lohn- und Mietkosten erheb- lich nach oben kletterten. Es ist daher überhaupt nicht nachvoll- ziehbar, wie der PKV-Verband auf die Idee kommt, die Laborhonorare müss- ten in der neuen GOÄ mindestens um 70 % abgesenkt werden. Man geht eigentlich noch weiter. Im gesamten Feld der technischen Leistungen for- dert der PKVVerband eine deutliche Honorarreduzierung. Die Begründung der PKVVerantwortlichen ist nicht nur abenteuerlich, sie ist schlichtweg falsch. Ausufernde Kosten (aus Sicht der PKV), steigende Ausgaben und ein abflachendes Geschäftsmodell können doch nicht als Begründung für eine Zahlungsreduzierung herhalten. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man ja wirklich lachen. Da wird eine völlig veraltete Gebührenordnung nach 20 Jahren endlich überarbeitet und einer der Verhandlungspartner fordert faktisch Honorare, die aus dem Jahr 1960 stammen könnten. Es ist unbestritten, dass die Kosten für Laborleistungen in den letzten Jahren für die PKV gestiegen sind. Dies liegt aber hauptsächlich daran, dass die Laborärzte mit einer steigenden Zahl von Überweisungsfällen konfrontiert werden. Die Zunahme, die der Alte- rung der Gesellschaft und der damit ständig höher werdenden Morbidität geschuldet sind, lassen sich wegen der Zulassungsbeschränkungen kaum noch kompensieren. Außerdem sind die Arzt-Patientenkontakte seit 1996 deutlich gestiegen, auch dies führt natürlich zum Anstieg von Laborkosten. Seitens der PKV wird einseitig argumentiert und die Ge- samtsituation wird nicht ansatzweise angemessen berücksichtigt. Leider muss auch festgehalten werden, dass die privaten Krankenversicherungen in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben nur lückenhaft erfüllt haben. Vorhandene Kontrollmecha- nismen in der jetzigen GOÄ wurden nicht genutzt und Tarifentwicklungen innerhalb der Versicherungen sollten vielleicht auch nicht erkannt werden. Trotz aller Möglichkeiten, auch der individuellen Vertragsgestaltung, ruft man jetzt wieder nach neuen gesetzlichen Eingriffen, ohne die vorhandenen Instrumente auch nur im Ansatz genutzt zu haben. Die Bun- desärztekammer, als Verhandlungs- vertreter der Ärzteschaft, ist hier aufgerufen, solchen Entwicklungen und Forderungen deutlich entgegen zu treten. ∑ Foto:©AlexanderRaths-Fotolia.com

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