Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

PVS Einblick - Quo vadis, Medizin?

12 Quo vadis, Ohne Laboruntersuchungen auf hohem medizinischen Qualitätsstan- dard, deren Ergebnisse und labor- fachärztliche Beurteilung schnell für weitere Entscheidungen im Krankheitsfall zur Verfügung stehen müssen und in deren Umfeld häufig auch die ausführliche Beratung zur Indikationsstellung und Bewertung vom Fachkollegen im Labor benötigt wird, ist eine gute medizinische Versorgung heute kaum noch vor- stellbar. Ein Großteil medizinischer Entscheidungen basiert auf dem Ergebnis von Labormedizin. Das ist belegt durch zahlreiche Studien: Sie zeigen, dass etwa sieben von zehn Diagnosen mittel- oder unmittelbar von Laboruntersuchungen abhängen. Deutschland wendet für diese hocheffiziente medizinische Arbeit lediglich 2,5 % aller finanziellen Mittel in der Patientenversorgung auf. Dennoch steht der Wunsch nach Einsparungen im Laborbereich im Fokus des Interesses der Selbst- verwaltung. Diese Einsparwut setzt das gesamte Fach zunehmend unter einen immensen Kostendruck, der neben der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung auch Fragen der Servicequalität und mittelfristig der Versorgungsqualität berührt. Mit der Einführung der bundesein- heitlichen Abstaffelungsquote Q für die Laborkostenerstattung, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 7. Dezember 2012 für die fach- ärztlichen Labore die fest verein- barten Kostensätze um fast 10 % reduziert und diese ab dem 1. Januar 2013 bundesweit in Kraft gesetzt. Der unkontrollierte und nicht nachvollziehbare Verlust gefährdet nicht nur Arbeitsplätze in den Fach- arztlaboratorien, sondern bedroht im Kern die Existenzfähigkeit jedes fachärztlichen Labors. Letztlich wird damit, neben der Standortsicherung des Facharztlabors, unweigerlich die wohnortnahe fachärztliche Ver- sorgung der Bevölkerung für diesen Sektor massiv gefährdet. Eine Begründung oder eine nachvollziehbare Datengrund- lage, oder auch Berechnungs- wege, erhalten die Laborärzte nicht, im Gegenteil, man wird mit fadenscheinigen Ausreden abgespeist. So kommt der GKV-Spitzenverband mit Schreiben vom 22. Februar 2013 zu der Erkenntnis, dass aus seiner Sicht Instrumente zur Steuerung des Umfanges von vertragsärztlichen Leistungen grundsätzlich notwendig sind. Diese Mengensteuerung soll u. a. eine medizinisch nicht sinnvolle Leistungsausweitung unterbinden. Die KBV als auch der GKV-Spitzen- verband scheinen dabei aber völlig außer Acht zu lassen, dass die fach- ärztlichen Labore auf Anforderung tätig werden und eine wirksame Mengensteuerung an dieser Stelle überhaupt nicht möglich ist. Fachärz- te für Laboratoriumsmedizin sowie Mikrobiologie und Infektionsepide- miologie sind gesetzlich verpflichtet, die von ihnen nicht steuerbaren Auftragsleistungen der Veranlasser zu erbringen (§ 95 Abs. 3 SGB V). Ob- wohl sie keine Handlungsalternative haben, werden sie mit einer nur noch quotierten Vergütung „bestraft“. Ich möchte an dieser Stelle sogar noch weiter gehen, die KBV unterstützt eine Leistungsanforderung in dem Medizin? Frank Rudolph ist Mitglied der Geschäftsführung der Ilmed GmbH, einem Unternehmen der Labor- und Medizintechnik. Er verantwortet den Bereich der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Weiterhin ist der studierte Betriebswirt politisch aktiv und 1. stellv. Vorsitzender des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises (GPA) der CDU NRW. Ebenso ist er seit fünf Jahren Mitglied der Bundeskommission Gesundheit der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU. Autor Sich krank fühlend sucht der Patient den Rat eines Arztes. Er schildert seine Beschwerden, wird dazu weiter befragt und anschließend aus- führlich untersucht. Zur Klärung des Falles greift der behandelnde Arzt in aller Regel auf die Arbeit des Laborarztes zurück. Titelthema

Seitenübersicht