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PVS Einblick - GOÄ-Tipp

11 PVS Bernd Klauck war seit 1983 zunächst als stellvertretender Geschäftsführer und ab 2006 als Geschäftsführer der PVS Mosel/Saar tätig. 2014 war er dort Prokurist und ist nun seit diesem Jahr bei der PVS holding GmbH als Leiter der Qualitätssicherung für die GOÄ-Abrechnung zuständig. Werden Leistungen nach den Num- mern 45 – 62 (Visiten, Konsiliartätig- keit, Besuche, Assistenz) erbracht, kann bei dringend angeforderter und unverzüglich erfolgter Ausführung neben den genannten Leistungen der Zuschlag E mit einem Festbetrag von 9,33 € berechnet werden. Unverzügliche Ausführung Eine dringende Anforderung alleine reicht nicht aus, die Ausführung muss auch unverzüglich erfolgen. Nach § 121 Abs. 1 BGB ist „unverzüglich“ mit „ohne schuldhaftes Zögern“ gleichzusetzen. Sofern der Arzt an der unverzüglichen Durchführung durch einen Umstand gehindert ist, den er nicht zu vertreten hat, hat dieses kei- nen negativen Einfluss auf die Berechen- barkeit (vgl. Deutscher Ärzteverlag, Kommentar zur GOÄ, 3. Auflage, 28. Ergänzungslieferung, Stand 1. November 2014, Seite 346.5) Einschränkungen Nach den allgemeinen Bestimmungen dürfen Wahlärzte neben den Visiten nach den Nummern 45 und 46 den Zuschlag nicht berechnen. Der Verordnungsgeber gestattet aber ausdrücklich den Ansatz bei beleg- ärztlichen Visiten. Eine Kombination mit den Zuschlä- gen F (20 – 22 Uhr oder 6 – 8 Uhr), G (22 – 6 Uhr) und H (Samstag, Sonn- oder Feiertag) ist ausgeschlossen. In diesem Fall sollte der Buchstabe E durch den höherwertigen Zuschlag ersetzt werden. Besuche nach den Nummern 50 und 51 Werden anlässlich eines Besuches mindestens zwei Mitglieder der- selben häuslichen Gemeinschaft be- handelt, darf für den ersten Patienten neben der Nummer 50 der Zuschlag in voller Höhe und ab dem zweiten Patienten neben Nummer 51 nur zur Hälfte berechnet werden. Auch neben Konsilen möglich Wird ein Konsil nach Nummer 60 dringend angefordert und unverzüg- lich ausgeführt, ist der Buchstabe E ebenfalls ansetzbar. GOÄ-Tipp Berechnungsmöglichkeiten des Zuschlags E in der GOÄ Kontakt: Bernd Klauck Tel.: 0151 23 222 986 bklauck@ihre-pvs.de Foto:©Picture-Factory-Fotolia.com Jahreshauptversammlung: Die nächste Jahreshauptversammlung des PVS Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg e. V. ist am: 18. November 2015 Hotel InterContinental Königsallee 59 40215 Düsseldorf Autor Tel.: 015123222986

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