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Geschäftsbericht 2014

9 zu machen und Änderungen in den Gesetzesent- wurf einzubringen. Zu großen Diskussionen hat der Entwurf eines Anti-Korruptionsgesetzes im Gesundheitswe- sen durch das Bundesjustizministerium geführt. Nicht nur die Inhalte führen in der Ärzteschaft zu großer Wut und Verwunderung. Alleine die Tatsache, dass für die Ärzte ein spezieller Straftatbestand installiert werden soll, ist für viele nicht mehr nachvollziehbar. Es stellt sich nun wirklich die Frage, warum man seitens der Politik gerade für die ärztliche Berufsgruppe dieses Instrument überhaupt benötigt. Sind die bisherigen Gesetze nicht völlig ausreichend? Die Bundesärztekammer verweist zu Recht auf die Berufsordnung der Ärzte und sieht diese als völlig ausreichend an. Die geltenden Regeln sind konsequent zu überwachen und es ist dafür Sorge zu tragen, dass den wenigen Fällen rigoros nachgegangen wird. Es gibt im Übrigen in allen anderen Berufsgruppen genauso viele bzw. genauso wenige Fälle von Korruption. Auch hier gibt es keinen speziellen Straftatbestand oder eine entsprechende Gesetzesinitiative. Die Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist weiter in der Diskussion. Auf dem Deutschen Ärztetag 2015 wurden erste Ergebnisse vorgestellt und die Verhand- lungsführung wurde mehrheitlich als gut und zielführend festgestellt. Das Bundesgesund- heitsministerium erhielt im März 2015 eine erste, abgestimmte Liste mit den 400 häufigs- ten GOÄ-Positionen. Laut PKV-Verband und Bundesärztekammer ist man weiterhin sehr optimistisch, eine neue Gebührenordnung in Kraft zu setzen. Eine größere Hürde könnte noch der Einfluss der Beihilfestellen werden. Diese hatten bereits im Vorfeld signalisiert, dass eine Kostensteigerung über die gesamte GOÄ auf jeden Fall vermieden werden muss. Hier wird es sicherlich noch zu vielen Gesprä- chen zwischen den Beteiligten kommen. Die Bundesärztekammer ist hier aufgerufen, die Interessen der Ärzteschaft deutlich zu ma- chen. Eine kostenneutrale Gebührenordnung für Ärzte kann und darf nicht das Ergebnis der jahrelangen Verhandlungen sein. Nach fast 20 Jahren Stillstand in der Kostenentwicklung muss eine deutlich spürbare und nachvollzieh- bare Erhöhung für die Ärzte das Ergebnis einer neuen GOÄ werden. Absenkungen in einzelnen Positionen oder sogar insgesamt können und dürfen nicht hingenommen werden. Hier ist die Bundesärztekammer, als Verhandlungsführer der Ärzteschaft, aufgerufen, ein deutliches Signal hin zu einer zweistelligen prozentualen Erhöhung der Gebührenordnung für Ärzte zu geben. Der Schatten einer Bürgerversicherung schwebt auch weiterhin über dem Geschäfts- modell der PVS und der deutschen Ärzte- schaft. Die derzeitige Regierungskoalition hat sich zwar deutlich für den Erhalt der privaten Krankenversicherung und damit verbunden, für einen Erhalt des Zwei-Säulen-Systems ausge- sprochen, allerdings beweisen Äußerungen und Anträge der Opposition im Bundestag immer wieder, dass man auch weiterhin mit solchen Modellen rechnen muss. Daher sieht die PVS holding ihre zukünftige Aufgabe auch darin, die Politik davon zu überzeugen, dass man zum Erhalt der privaten Krankenversicherung weiterhin beitragen will und dass die gute me- dizinische Versorgung in Deutschland in großen Teilen auch darin besteht, dass sich PKV und GKV in allen Bereichen optimal ergänzen. Dazu gehören auch in besonderer Weise der Erhalt der Freiberuflichkeit der Ärzte und die Förde- rung der freiberuflichen Praxis. Denn nur damit wird auch in Zukunft eine flächendeckende me- dizinische Versorgung, gerade in den ländlichen Bereichen, gewährleistet.

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