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Geschäftsbericht 2014

8 Als der Bundestagsabgeordnete Hermann Gröhe am 17.12.2013 zum neuen Bundesmi- nister für Gesundheit ernannt wurde, war die Überraschung bei vielen Aktiven und Verant- wortlichen im Gesundheitswesen sehr groß. Den bis dahin amtierenden Generalsekretär der CDU Deutschlands hatte keiner so richtig auf der Liste der potenziellen Kandidaten für das Amt des Bundesgesundheitsministers. Seitdem ist einiges passiert. Das von Hermann Gröhe geführte Ministerium hat die Schlagzahl der neuen Gesetze deutlich erhöht und arbeitet den Koalitionsvertrag in diesem Bereich zügig ab. Pflegestärkungsgesetz, Präventionsgesetz, Versorgungsstärkungsgesetz, E-Health Gesetz und Krankenhausstrukturgesetz sind nicht nur auf den Weg gebracht, sondern bereits zu gro- ßen Teilen verabschiedet und in Kraft gesetzt. Einige Gesetzesvorhaben sind in der Ärzte- schaft heiß diskutiert und stark kritisiert. So wurde im Versorgungsstärkungsgesetz eine Garantie von vier Wochen bei der Vergabe von Facharztterminen eingebaut. Hier stellt sich die Frage, ob an dieser Stelle ein Problem künstlich hochgespielt wird, das eigentlich so existent überhaupt nicht vorhanden ist. Sicherlich wer- den Patienten nicht grundsätzlich innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt be- kommen. Die Wahrheit ist aber auch, dass das in vielen Fällen auch nicht nötig ist. Vorsorge- untersuchungen oder Routinechecks sind keine Notfälle und können langfristig und zeitlich unbefristet geplant werden. Tatsache ist auch, dass dringende medizinische Untersuchungen in vielen Fällen auch für GKVVersicherte deut- lich innerhalb der vier Wochen Frist durch- geführt werden. Leider ist dies bei der ganzen Diskussion nicht ausreichend berücksichtigt worden. Letztlich hat man nun dafür gesorgt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen dafür Sorge tragen müssen, dass die Termingarantie für gesetzliche versicherte Patienten eingehal- ten wird. Das führt nicht nur zu einem neuer- lichen Bürokratieaufwand, sondern auch zu zu- sätzlichen Kosten innerhalb des GKV-Systems. Ob man mit einer solchen Maßnahme letztlich den Patienten hilft, ist zumindest fraglich. Leider muss festgestellt werden, dass viele gute Ansätze im Gesetz durch diese Diskussion deutlich in den Hintergrund geraten sind. Der Entwurf zum Krankenhausstrukturgesetz hat, wie erwartet, eine erhebliche Diskussion in der Krankenhauslandschaft hervorgerufen. Die Kliniken fürchten eine Verschlechterung ihrer finanziellen Lage. Dabei sollte die Kranken- haus-Reform eigentlich Entlastungen bringen. So soll ab 2017 der Versorgungszuschlag ge- strichen und ein Preisabschlag auf zusätzliche Leistungen von 50 % erhoben werden. Insge- samt würde den Krankenhäusern im Jahr 2017 rund eine Milliarde Euro entzogen, rechnet die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vor. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Einschnitte vor, die die ohnehin schwierige Lage vieler Krankenhäuser verschärfen würden“, kritisiert die DKG. „Dies würde die Finanzierung des ohnehin knappen Personalbestandes der Krankenhäuser noch weiter erschweren.“ Die nächsten Monate werden sicherlich von allen Seiten genutzt, ihre jeweilige Position deutlich Bilanz zur aktuellen Gesundheitsgesetzgebung

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