Abrechnung der Hybrid-DRG aus erfahrener Hand

Neue Potenziale für Ihre Praxis
Profitieren Sie direkt von der Ambulantisierung und sichern Sie sich eine deutlich bessere Vergütung. Alle Ärzte mit einer Genehmigung zum ambulanten Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V sind zur Abrechnung der Hybrid-DRG berechtigt. Um Eingriffe der interventionellen Radiologie und invasiven Kardiologie nach Hybrid-DRG abrechnen zu können, sind zusätzliche Genehmigungen durch die KV erforderlich.

Der Hybrid-DRG-Katalog 2026 ist da
Der Katalog bringt entscheidende Neuerungen: Die Zahl der Fallpauschalen steigt von 22 auf 69. Ganz neu hinzugekommen sind die Bereiche Kardiologie sowie Angiologie/Gefäßchirurgie. Auch bestehende Leistungsbereiche wurden um zahlreiche OPS-Codes erweitert.

Ihr kompetenter Partner: PVS pria
Als berufsständische Organisation mit langjähriger Expertise in der Abrechnung von ambulanten und stationären Leistungen verstehen wir die Anforderungen unserer Kunden. Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen – persönlich, zuverlässig und von Ärzten für Ärzte.

 

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Neuerungen für 2026 im Überblick

– die Höhe der Fallpauschalen stehen fest –

  • ab 2026 sind 69 Fallpauschalen abrechenbar (2025: 22 Fallpauschalen)
  • der neue Katalog umfasst 904 OPS-Codes (2025: 575 OPS-Codes)
  • Neuaufnahme der Bereiche Kardiologie und Angiologie/Gefäßchirurgie
  • auch für bereits bestehende Leistungsbereiche sind zahlreiche OPS-Codes hinzugekommen
  • die Sachkosten sind weiterhin in den Pauschalen enthalten und nicht separat abrechenbar, es werden auch keine Zusatzentgelte abgerechnet
  • ab 2026 erfolgt eine stärkere Differenzierung nach Schweregraden, daher werden einige bestehende Hybrid-DRG weiter unterteilt
  • Leistungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen sind aus den Hybrid-DRG gestrichen
  • teilweise werden auch Fälle mit einer stationären Verweildauer von zwei Belegungstagen berücksichtigt

Hybrid-DRG 2026 nach § 115f SGB V – sicher abrechnen

(mit Fallpauschalen in Euro für Vertragsärzte)

Ihre Ansprechpartner – Abrechnung Hybrid-DRG

PVS pria GmbH

Kathrin Gunst

Kathrin Gunst

Geschäftsstellenleiterin PVS pria

Ulrich Overhamm

Ulrich Overhamm

Leiter DRG

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