Abrechnung der Hybrid-DRG aus erfahrener Hand
Neue Potenziale für Ihre Praxis
Profitieren Sie direkt von der Ambulantisierung und sichern Sie sich eine deutlich bessere Vergütung. Alle Ärzte mit einer Genehmigung zum ambulanten Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V sind zur Abrechnung der Hybrid-DRG berechtigt. Um Eingriffe der interventionellen Radiologie und invasiven Kardiologie nach Hybrid-DRG abrechnen zu können, sind zusätzliche Genehmigungen durch die KV erforderlich.
Ihr kompetenter Partner: PVS pria
Als berufsständische Organisation mit langjähriger Expertise in der Abrechnung von ambulanten und stationären Leistungen verstehen wir die Anforderungen unserer Kunden. Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen – persönlich, zuverlässig und von Ärzten für Ärzte. Dabei übernehmen wir den gesamten Prozess Ihrer Hybrid-DRG-Abrechnung und sorgen für maximale Sicherheit, effiziente Abläufe und spürbare Entlastung – von der Kodierung bis zum Zahlungseingang.
Prüfen Sie jetzt Ihre Hybrid-DRG-Abrechnung und nutzen Sie ihr volles Potenzial.



