DRG-Leistungen

Unsere Abrechnungskonzepte für DRG-Leistungen richten wir individuell aus - für Privatkliniken und für Krankenhäuser.

Für Privatkliniken (gemäß § 30 GewO)

  • Ermittlung bzw. Erfassung der Kodierung
  • Rechnungslegung und Versendung
  • Korrespondenz mit den Kostenträgern bzw. privaten Krankenversicherungen
  • Buchung und Überwachung des Zahlungsverkehrs
  • Übernahme des Mahnwesens
  • Überlassung von Statistiken

Für Krankenhäuser (gemäß § 108 SGB V)

  • DRG-Potenzialanalyse
  • DRG-Kodierqualitätsüberprüfung

Für die DRG-Abrechnung können wir Ihnen zwei Abrechnungsvarianten anbieten: ohne und mit Kodierung.

Abrechnung bereits vorkodierter Fälle
Anhand der aus Ihrem Hause übermittelten ICD- und OPS-Daten generieren wir die DRG und erstellen und versenden die Rechnung an den Kostenträger. Wir kümmern uns um das Mahnwesen, überwachen die Zahlungseingänge und überweisen die eingezogenen Gelder an Sie. Die immer aufwendiger werdende Korrespondenz mit den privaten Versicherern können wir Ihnen auch abnehmen. Selbstverständlich erstellen wir für Sie aussagekräftige DRG-Statistiken.

Kodierung von Behandlungsfällen und anschließende Abrechnung
Anhand der uns vorliegenden Dokumentationen aus Ihrem Hause erstellen wir Ihnen einen Vorschlag zur DRG-Kodierung. Nach Ihrer Bestätigung generieren wir daraus die DRG, rechnen den Behandlungsfall ab und kümmern uns um den Forderungseinzug. Auch hier kümmern wir uns um das Mahnwesen, überwachen die Zahlungseingänge und überweisen die eingezogenen Gelder an Sie. Die immer aufwendiger werdende Korrespondenz mit den privaten Versicherern können wir Ihnen ebenfalls abnehmen. Selbstverständlich erstellen wir für Sie aussagekräftige DRG-Statistiken.

Falsche oder unzureichende Kodierungen können die Ertragslage Ihres Hauses schwer belasten. Wir decken nicht realisierte Erlöspotenziale für Sie auf – mittels einer eigens für Fallidentifikationen entwickelten Software.

Zunächst filtern wir die – für Ihr Haus nachteilig abgerechneten – Fälle heraus, bei denen eine Nachberechnung gegenüber den Kassen möglich ist. Unsere Experten kodieren und berechnen die identifizierten Fälle neu und unterbreiten Ihnen einen alternativen Abrechnungsvorschlag – über dessen Zustellung Sie entscheiden.

Die Prüfung auch längst abgerechneter Fälle lohnt sich nicht nur aus erlössteigernden Gründen. Sie hilft Ihnen auch bei der Dokumentation und Kodierung neuer Fälle.

Wenn Sie es wünschen, überprüfen wir die DRG-Kodierung Ihres Hauses auch unabhängig von einer DRG-Potenzialanalyse – anhand von Stichproben aus Original-Patientenakten bereits abgerechneter Fälle. Sie erhalten von uns eine Abweichungsanalyse sowie Empfehlungen für Ihre Dokumentation und Kodierung.