Effiziente Abrechnung Ihrer GKV-Forderungen

Unser Angebot zur Abrechnung Ihrer ambulanten und stationären Leistungen umfasst den kompletten Bereich von der Auswertung der Patientendokumentation bis zur Korrespondenz und Überwachung des Zahlungseinganges. Für den Bereich der DRG-Abrechnung bieten wir Lösungen, die auf die speziellen Bedürfnisse des Krankenhauses zugeschnitten sind für Privatkliniken (nach § 30 GewO) und Krankenhäuser (nach § 108 SGB V).

Zum 01.01.2024 ist der Startschuss zur speziellen sektorengleichen Vergütung – kurz Hybrid-DRG – gefallen. Den gesamten Abrechnungsprozess nach § 115f SGB V übernehmen wir, wenn gewünscht auch inklusive Verteilung und Dokumentation der Vergütung, wenn mehrere Leistungserbringer beteiligt sind.