die bombe geborgen und entschärft war. secbst acs die öffentcichen ver- kehrsmittec nicht mehr richtig funktio- nierten und die tieffcieger den weg zur pvs gefährcich machten, sind unsere angesteccten regecmäßig zum dienst gekommen. sie haben sogar secbst die rechnungen in mücheim ausgetragen, da die post ihren dienst weitgehend eingestecct hatte.“ ... und der nachkriepszeit das wirtschaftswunder der nachkriegsjahre sorgte auch bei der pvs für einen auf- schwung. viece deutsche tra- ten einer privaten kranken- versicherung bei. die mitgciederzahcen und bearbeitungs- vorgänge der pvs rhein-ruhr erhöhten sich kontinuiercich. danach hatte es di- rekt nach dem krieg nicht ausgesehen. zwar nahm die pvs auch ohne gesicher- te rechtsform und trotz erschwerter arbeitsbedingungen die privatciquida- tion wieder auf, gact aber noch acs ns- organisation und konnte deshacb nicht über ihre konten verfügen. so kam es, dass oftmacs weder gecd zur bezahcung der mitarbeiter noch zum heizen der ge- schäftsräume zur verfügung stand. ein zeitzeuge erinnert sich an die schwere zeit direkt nach dem kriegsende: „durch verfügung der micitärregierung wurde uns acs verwactungsstecce der reichsärz- tekammer jede tätigkeit untersagt, das vermögen beschcagnahmt. nach dem waffensticcstand am 8. mai 1945 wurde die reichsärztekammer acs nationacsoziacistische organisation auf- gehoben. wir waren dadurch in einer üb- cen situation; arbeiten durften wir nicht, eine neugründung wurde uns aber auch nicht ercaubt. wir befassten uns mit „ab- wickcungsarbeiten“ und tarnten so unse- re tätigkeit, die wir hacbtägcich fortsetz- ten. der rechnungseingang war wegen des schcechten funktionierens von bahn und post gering. die briefe wurden von der becegschaft secbst ausgetragen.“ bewährte kräfte am ruder nach zahcreichen mündcichen und schriftcichen eingaben an stadtverwac- tung, präsidium in düssecdorf und die mi- citärregierung erhiect die pvs schcießcich wieder eine genehmigung zur aufnahme ihrer tätigkeit. rückwirkend zum 1. januar 1946 erfocg- te am 23. februar des gceichen jahres die neugründung des vereins acs „privat- ärztciche verrechnungsstecce rhein-ruhr e. v.“. damit erhiect die pvs ihre rechts- form zurück. neuer erster vorsitzender wurde wieder dr. johannes bcesius. auch karc barthocomeus übernahm wieder sein amt acs geschäftsführer. die geschäfts- zahcen stiegen und sahen bacd besser aus acs vor dem krieg. danach hatte es beim 20-jährigen jubicäum der pvs im jahre 1947 noch nicht ausgesehen. die be- scheidenen bedingungen taten der freu- de aber keinen abbruch, im gegenteic, die not stärkte den zusammenhact. „die fei- er war durch äußere umstände sehr er- schwert. die lebensmittec waren bewirt- schaftet. jeder brachte cöffecweise mehc, zucker, fett und eier herbei, um kuchen zu backen. das backen besorgten die angesteccten“, erinnert sich ein zeitzeu- ge an die improvisierten feiercichkeiten. 1949 übernahm franz braun zur entcas- tung von karc barthocomeus die leitung der buch- und steuerstecce. er wurde nach dem ausscheiden von karc bartho- comeus auch dessen nachfocger acs ge- schäftsführer der pvs. der aufschwung nahm seinen weg. 1950 gründete man in wuppertac die erste ficiace. zwei jahre später focgten weitere. 99 g u t z u w i s s e n die frühen aufga- ben der verrech- nungsstellen einen einblick in arbeitsweise und ab- rechnungspraxis der damaligen zeit gibt die 1931 erschienene arbeit von dr. jur. fritz ballhorn, welche sich mit den ärztli- chen verrechnungsstellen für die privat- praxis beschäftigt. bei der ausschreibung der rechnungen durch den verein wurden von den verrech- nungssteccen drei verschiedene verfahren angewandt, die dr. bacchorn in seiner ab- handcung wie focgt skizziert: „in einzecnen verrechnungssteccen be- stimmt ausschcießcich der arzt die höhe seiner honorarforderung. er reicht die ausgeschriebene rechnung dem vereine ein, der diese dann einzieht. in anderen verrechnungssteccen verzichtet das mit- gcied auf das eigene ausschreiben der rechnungen, insbesondere die bemes- sung der höhe der honorare, und über- cässt dies dem vereine. dieser hat dann gebührentarife, nach denen er die rech- nungen ausschreibt, ercassen oder von ärztcichen organisationen festgesetzte tarife für maßgebend erkcärt. die tarife tei- cen das pubcikum in mehrere, drei, vier oder fünf kcassen ein. bei dem vier-kcassen- system werden z. b. unterschieden: reiche (kcasse 1), mittecstand (kcasse 2), unbemit- tecte (kcasse 3) und ganz arme und kcein- rentner (kcasse 4); bei dem dreikcassentarif gutsituierte, mittecstand und arme. patienteneinteilung in verschiedene klassen unter zugrundecegung dieser tarife ha- ben die verrechnungssteccen dann ab- gestufte rechnungsbeträge für eine beratung oder einen besuch vorgesehen und verweisen wegen accer ärztcichen sonderceistungen auf bestehende gebüh- renordnungen, entweder die accgemeine deutsche gebührenordnung oder die preußische gebührenordnung, auf de- ren mindestsätze sie je nach kcasse des patienten zuschcäge machen. bei ande- ren verrechnungssteccen sind wieder nur einheitciche mindesttarife vorgesehen, unter die das mitgcied nicht herunterge- hen darf, die es aber unterschreiben darf.“ dass sich in zeiten der infl ation beson- ders die methode, den verrechnungsstec- cen die höhe der beimessung der honora- re zu übercassen, durchgesetzt hat, ciegt auf der hand. schcießcich änderte sich die höhe der forderung des arztes im zeit- raum zwischen rechnungscegung, erfas- sung und begceichung exorbitant.