Abrechnung der Rektoskopie

Die Rektoskopie nach Nummer 690 GOÄ beinhaltet die Spiegelung des Enddarms. Es ist unerheblich, ob die Spiegelung mit einem starren oder flexiblen Endoskop erfolgt. Dem höheren Kostenaufwand des flexiblen Endoskops kann durch die Wahl eines höheren Multiplikators Rechnung getragen werden.

Fakultativer Einschluss der Probeexzisionen und/oder Probepunktionen

Auch bei mehrfachen Probeexzisionen und/oder Probepunktionen ist eine zusätzliche Berechnung nicht möglich, da diese fakultativer Leistungsbestandteil sind. Der höhere Aufwand kann ebenfalls über den Multiplikator ausgeglichen werden.

Proktoskopie ggf. zusätzlich berechenbar

Sofern in einem zusätzlichen Untersuchungsgang eine Protokopie unter Verwendung eines Proktoskops durchgeführt wird, darf die Nummer 705 GOÄ zusätzlich berechnet werden (vgl. Deutscher Ärzteverlag, Kommentar zur GOÄ, Online, Nummer 690, Randnr. 4).

Digitaluntersuchung des Enddarms zusätzlich berechenbar


Weder die Rektoskopie noch die Proktoskopie schließen eine Digitaluntersuchung des Enddarms ein, sodass die Nummer 11 neben beiden Leistungen angesetzt werden kann (vgl. Deutscher Ärzteverlag, Kommentar zur GOÄ, Online, Nummer 690, Randnr. 6).